Google News: big brotherBig Brother am Arbeitsplatz - IT-MarktDie juristische Lehrmeinung hat den Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten über die Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz weitgehend bestätigt. Dies schreibt Giordano Costa, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Datenschutzbeauftragten des Kantons Tessin, in einem Artikel der Online-Fachzeitschrift Jusletter. In seinem Artikel spricht er sich für die gesamtschweizerische formelle Regelung der Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz aus. Ausspionieren verbotenWie Costa schreibt, sei die personenbezogene Auswertung der Logfiles durch den Arbeitgeber erlaubt. Diese dürfe jedoch erst nach dem Aufdecken eines Missbrauchs oder nach Entstehen eines konkreten Missbrauchsverdachts in der präventiven Überwachungsphase durchgeführt werden. Das personenbezogene Ausspionieren des Arbeitnehmers durch Spionageprogramme oder ständige personenbezogene Auswertung der Logfiles sei hingegen verboten. Obwohl die Rechtssprechung noch nicht gefestigt sei, hätten Bund und mehrere Kantone bereits rechtliche Grundlagen für die Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz erlassen oder seien daran, dies zu tun. Für die Inhalte dieses Feeds ist alleine der jeweilige Autor/Anbieter verantwortlich. Die Inhalte stellen nicht die Meinung von RSS2Email dar. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Wenn Sie keine Emails mehr von uns erhalten wollen, gehen Sie bitte auf den Menüpunkt "Meine Daten". |
Dienstag, 10. Januar 2012
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